Schweizer Personalvorsorge - Berichterstattung Assurinvest Herbsttagung 2021

Bericht VPS Aktuell Ausgabe 10/2021

 

Die diesjährige Assurinvest Herbsttagung bot eine abwechslungsreiche Weiterbildung für Stiftungsräte zu aktuellen Themen – von Immobilien über Energiewende bis zur
BVG-Reform.  

 

Donato Scognamiglio (IAZI AG) referierte zum Thema «Immobilienmarkt Schweiz: Sichere Anlagen in Gefahr?». Obwohl viele Faktoren auf Sonnenschein deuten und die Preise seit 1998 stiegen, darf man laut Scognamiglio nicht vergessen, dass man auch mit Immobilien viel Geld verlieren kann. Er appellierte an die Stiftungsräte, beim Kauf von Immobilien genau hinzuschauen und kritische Fragen zu stellen. Die Renten zahle man mit Cash und nicht mit Aufwertungen.

Statt in Immobilien in Grossbatterien investieren? Keine schlechte Idee, findet Wilfried Karl (MW Storage AG). Er sprach über ein anderes aktuelles Thema: Stromknappheit, zunehmend instabile Netze und drohende Blackouts. Dies betrifft die Schweiz besonders, da sie nicht mehr Teil des europäischen Stromankommens ist. Erneuerbare Energiequelle setzen teilweise aus, sind begrenzt vorherseh- und abschaltbar. Zudem werden sie häufig dezentral erzeugt. Es macht deshalb laut Wilfried Sinn, Strom zu speichern. Er sieht Grossbatterien als eine Lösung für die Energiewende, um das Stromnetz auf 50 Hertz zu stabilisieren.
 

Welche Sicherheit und Leistungen sind angemessen?

Im Juni 2021 hat die OAK BV die neue FRP 5 (Mindestanforderungen an die Prüfung der Vorsorgeeinrichtung) zum Mindeststandard erhoben. Laut Philippe Deprez involviert die FRP5 die Experten im Spannungsfeld zwischen Sicherheit (die Erreichung der Ziel-Wertschwankungsreserve ist elementar für das finanzielle Gleichgewicht) und Leistungspolitik (Beteiligung der Versicherten an einem positiven Ergebnis). Es geht schlussendlich um die Frage der Angemessenheit. Eine angemessene Ziel-Wertschwankungsreserve kann mit vielen Methoden hergeleitet werden. Eine gegebene Ziel-Wertschwankungsreserve vielfach als angemessen begründet werden.

Auch bei Rechtsverfahren ist es nicht immer klar, wie am Schluss das Urteil ausfällt und begründet wird. Franziska Bur Bürgin stellte einen neuen Entscheid des Bundesgerichts zu WEF-Bezügen (9C_293/2020 vom 1. Juli 2021) vor. Eine Pensionskasse verlangte die Rückzahlung des WEF-Bezugs, da die Versicherte zu ihrem Lebenspartner zog und die WEF-finanzierte Wohnung vermietete. Die Versicherte obsiege im Rechtsstreit. Eigenbedarf (Nutzung einer Wohnung durch die versicherte Person an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ist zwar eine Voraussetzung für den Anspruch auf WEF-Bezug, aber der Wegfall dieser Voraussetzung führt nicht automatisch zur Rückzahlungspflicht. Diese besteht laut Gesetz nur bei Veräusserung oder Einräumung von Rechten, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen. Dazu wäre die Einräumung dinglicher Rechte nötig wie Nutzniessung. Als Faustregel gilt laut Bur Bürgin, dass ein Eintrag im Grundbuch zur WEF-Rückzahlung führt.
 

Keine Zeit verlieren

Nebst weiteren Referaten gab es eine kontrovers geführte Diskussionsrunde unter der Moderation von Franz Fischlin (Schweizer Radio und Fernsehen) zum Thema Reform der Altersvorsorge. Gestritten wurde vor allem über die Rentenzulage. Der Jüngste der Diskussionsrunde, Matthias Müller (Jungfreisinnige Schweiz), bezeichnete sie als Fass ohne Boden für die Jungen. Er betrachtet eine regelbasierte Erhöhung des Rentenalters als die effektivste Lösung für das Problem der Demografie. Um die Erwerbstätigkeit (und damit die Renten) der Frauen zu verbessern, wünscht sich Annemarie Heiniger (SVF-AD Schweizerischer Verband für Frauenrechte) zudem andere Rahmenbedingungen wie flächendeckende, bezahlbare Kinderbetreuung, Betreuungsgutschriften, Individualbesteuerung. In der Fragerunde mahnte eine Teilnehmerin zum Schluss, dass wir nicht mehr viel Zeit haben für eine vernünftige Lösung, es brauche lösungsorientierte statt polemische Diskussionen und wie in der Pandemie lohne es sich, auf Wissenschafter zu hören.