Die Assurinvest AG ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Eschenbach SG, Schweiz. Sie ist im Handelsregister des Kantons St. Gallen.
Unternehmenszweck ist die Erbringung von umfassenden Dienstleistungen für Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, institutionelle Anleger und vermögende Privatpersonen.
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Adresse Hauptsitz:
Assurinvest AG
Frohburgstrasse 20
CH-8732 Neuhaus SG
Telefon: +41 55 286 33 33
E-Mail: info@assurinvest.ch
Website: www.assurinvest.ch
Handelsregister-Firmennummer: CHE-112.445.177
MWST-Nummer: CHE-112.445.177 MWST
LEI-Nummer: 506700EG7UC889O99605
Allgemeine Informationen Vermögensverwaltung / Vermögensberatung
Wir sind ein Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 Abs. 1 lit. b Schweizer Finanzinstitutsgesetz und unterstehen den Verhaltensregeln des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes.
1. Aufsichtsstelle
Als Verwalter von Kollektivvermögen bedürfen wir für die Ausübung unserer Tätigkeit einer Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) und werden gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz von dieser beaufsichtigt:
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern
Telefon: +41 31 327 91 00
E-Mail: info@finma.ch
Webite: www.finma.ch
2. Ombudsstelle
Bei Streitigkeiten besteht die Möglichkeit zur Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der anerkannten Ombudsstelle OFD:
Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister OFD
Bleicherweg 10
CH-8002 Zürich
Telefon: +41 44 562 05 25
E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch
Website: www.ofdl.ch
3. Allgemeine Risiken von Vermögensverwaltungsmandaten
Bei einem Vermögensverwaltungsmandat erteilt der Kunde dem Vermögensverwalter den Auftrag (Vermögensverwaltungsvertrag), sein Vermögen oder Teile davon in seinem Namen und auf seine Rechnung zu verwalten. Der Vermögensverwalter investiert dann das Vermögen des Kunden in seinem besten Interesse und gemäss der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie sowie den vom Kunden erteilten Anlageinstruktionen unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Kunden, soweit diese dem Vermögensverwalter bekannt ist. Mit der Unterzeichnung des Vermögensverwaltungsvertrags bestätigt der Kunde, dass er den Vermögensverwalter dazu ermächtigt, Anlageentscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen. Er ermächtigt folglich den Vermögensverwalter, eine unbeschränkte Anzahl Transaktionen (insbesondere Kaufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten), zu tätigen, die er als angemessen erachtet. Der Vermögensverwalter ist dabei nicht verpflichtet, individuelle Anweisungen des Kunden einzuholen, sondern wählt die Finanzinstrumente, den Anlagezeitpunkt und die Art der Transaktionen selbständig aus.
Die Finanzmärkte sind volatil. Daher ist es schwierig, ihre Entwicklung vorauszusagen. Aktive Anlageentscheidungen zu treffen, bedeutet, sich zu positionieren und die Entwicklung der Finanzmärkte und -instrumente zu prognostizieren. Diese Anlageentscheidungen des Vermögensverwalters basieren auf einem strukturierten Anlageprozess, der darauf abzielt, Anlagegewinne für den Kunden zu erwirtschaften. Sie werden zum Zeitpunkt, zu dem sie getroffen werden, als „richtig“ erachtet, können sich aber im Zeitverlauf als „falsch“ oder ergebnislos erweisen. Entsprechend kann der Vermögensverwalter nicht garantieren, dass die von ihm gefällten Anlageentscheidungen einen Gewinn für den Kunden zur Folge haben werden. Folglich kann der Vermögensverwalter weder den Anlageerfolg noch die Vermeidung von Verlusten garantieren.
4. Allgemeine Risiken von portfoliobezogenen Anlageberatungsmandaten
Als Anlageberatung gelten persönliche Empfehlungen des Vermögensverwalters, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen. Im Rahmen einer portfoliobezogenen Anlageberatung werden dem Kunden Empfehlungen zum Erwerb, zur Veräusserung oder zum Halten von Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung seines Kundenportfolios gemäss der vom Kunden gewählten Anlagestrategie empfohlen.
Der Kunde trifft die Anlageentscheide selbst. Der Vermögensverwalter legt das Vermögen anschliessend im Namen, auf Rechnung und auf Risiko des Kunden an.
Das Portfolio wird bei Veränderungen des Marktumfelds nicht automatisch angepasst, sondern bedarf einer aktiven Bewirtschaftung und regelmässigen Überwachung durch den Kunden. Der Vermögensverwalter unterstützt den Kunden jedoch in der Beobachtung des Marktgeschehens und wird den Kunden nach Kenntnisnahme von wesentlichen Marktereignissen und Wertverminderungen seines Portfolios zeitnah informieren, sofern nicht bereits eine entsprechende Information durch die Depotbank erfolgt ist oder eine anderweitige Regelung mit dem Kunden besteht.
Das Erreichen eines allfällig festgelegten Anlageziels stellt kein Performanceversprechen dar. Investitions- und Devestitionsentscheide werden durch den Kunden selbst getroffen. Diese Entscheide können sich im Nachhinein als ungeeignet herausstellen. Es können weder Anlageerfolg noch die Vermeidung von Anlageverlusten gewährleistet werden, da der Wert von Finanzinstrumenten Schwankungen unterliegt. Finanzinstrumente können im schlimmsten Fall wertlos werden. Allerdings sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts, je breiter diversifiziert ein Portfolio ist.
5. Allgemeine mit Finanzinstrumenten verbundene Risiken
Die Risiken der im Rahmen unserer Dienstleistungen verwendeten Finanzinstrumente sind in der Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» einfach und verständlich erklärt. Der Kunde bestätigt, vom Vermögensverwalter diese Broschüre ausgehändigt erhalten zu haben oder darauf hingewiesen worden zu sein, dass diese auf der Website der Schweizerischen Bankiervereinigung jederzeit wie folgt heruntergeladen werden kann (https://www.swissbanking.ch unter "Services“ / „Downloads“) und der Kunde gehalten ist, von dieser Kenntnis zu nehmen und sich bei Fragen an den Vermögensverwalter zu wenden.
5.1 Risiken bei Konzentrationen von Finanzinstrumenten oder Emittenten
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es im Rahmen unserer Anlagetätigkeit ausnahmsweise vorkommen kann, dass einzelne Finanzinstrumente eine Gewichtung von 10% oder mehr und/oder Finanzinstrumente von gleichen Emittenten oder Anlagen in korrelierenden Branchen, Ländern und Währungen eine Gewichtung 20% oder mehr des betreuten Vermögens haben (siehe hierzu die Erläuterungen zu Konzentrationsrisiken in der oben genannten Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung, die sich aus solchen Konzentrationen ergeben können). Die Gewichtung der einzelnen Finanzinstrumente und der Währungen sowie die Emittenten finden Sie im periodischen Depotauszug der Depotbank.
6. Berücksichtigtes Marktangebot und wirtschaftliche Bindungen
Das von uns im Rahmen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot umfasst eine breite Palette von Finanzinstrumenten Dritter, insbesondere Aktien, Obligationen, Anteile an kollektiven Kapitalanlagen (Fonds), strukturierte Produkte, Derivate oder Alternative Anlagen (Hedge Funds, Private Equity etc.) und bei Mandaten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge auch eine kollektive Kapitalanlage „Anlegergruppe Nachrangige Hypotheken“ der Akriba Anlagestiftung, für welche wir die Geschäftsführung wahrnehmen. Da es bei solchen personellen Überschneidungen potentiel zu Interessenkonflikten kommen kann haben wir entsprechende organisatorische Massnahmen und vertragliche Vorkehrungen ergriffen, damit allfällige daraus resultierende Interessenkonflikte vermieden werden können. Insbesondere stellen wir sicher, dass hier keine Doppelbelastungen von Verwaltungsgebühren erfolgen.
Im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Dienstleistungen bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritten.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese allgemeinen Informationen im Verlaufe der Geschäftsbeziehung ändern können und ist deshalb gehalten, den aktuellen Stand dieser Allgemeinen Informationen zukünftig unserer Website (www.assurinvest.ch unter „Allgemeine Informationen“) zu entnehmen und akzeptiert, dass er mit deren Publikation auf der Website als informiert gilt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der vorliegende Anhang ein integrierender Bestandteil des Vermögensverwaltungs- bzw- Anlageberatungsvertrags ist und bestätigt mit dessen Inhalt einverstanden zu sein.