Mut zur Einfachheit

Publireportage AWP 10/2017 - Mut zur Einfachheit

 

Den Schweizer Unternehmen steht eine Vielzahlt von Lösungen und Möglichkeiten zur Verfügung um die berufliche Vorsorge ihren Wünschen entsprechend zu gestalten: Vollversicherungen bei Lebensversicherungsgesellschaften, Anschluss an eine Sammelstiftung, Anschluss an eine Sammelstiftung mit individuellem Deckungsgrad, firmeneigene Pensionskassen usw.

Zahlreiche Anbieter buhlen in diesem Markt um Kunden. Die oft gehörte These, dass dies nicht effizient sei und die Kosten in der Durchführung der beruflichen Vorsorge durch gewinnorientierte Anbieter steige, greift zu kurz und wird der Realität nicht gerecht. In der Regel können externe Anbieter die Pensionskassenverwaltung z.B. von firmeneigenen Stiftungen günstiger, effizienter und professioneller durchführen als eine Voll- oder Teilzeitstelle beim Arbeitgeber/Stiftung. Um auf dem Markt bestehen zu können, müssen die Anbieter ständig daran arbeiten günstiger und effizienter zu werden.

 

Die vergessenen Aufwände

In den letzten Jahren wurden von verschiedenen Seiten Vorschriften erlassen, welche von Vorsorgeeinrichtungen umgesetzt werden müssen. Viele der Vorschriften sind sinnvoll und gewährleisten die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen. Jedoch scheint dabei teilweise das Augenmass verloren gegangen zu sein. Die Umsetzung hat Kosten zur Folge, derer sich viele Personen nicht bewusst sind.

Einige Beispiele dazu: OAK-Statistik, Pensionskassenstatistik, Direktversand von Vorsorgeausweisen, Anpassung der Pensionskassenreglemente in immer kürzeren Perioden, der neue Vorsorgeausgleich bei Scheidung, Ausweis der TER-Kosten in der Jahresrechnung.

Dazu kommen die Gestaltungsvarianten wie 1e-Pläne, Wahl-Sparpläne, Weiterversicherung des bisherigen Lohnes, gleitende Pensionierungen etc. welche man den Versicherten anbieten will, um als Vorsorgeeinrichtung attraktiv zu bleiben.

 

Entstehende Zusatzkosten am Beispiel der Altersvorsorgereform 2020

Bei der Altersvorsorgereform  2020 wären politische Kompromisse geschlossen worden, welche zusätzlich zu hohen Anpassungskosten geführt hätten. So hätte für die Übergangsgeneration, zu welchen Arbeitnehmer ab Alter 45 gehören, eine weitere „Schattenrechnung“ geführt werden müssen. Sämtliche Vorsorgeeinrichtungen wären infolge dessen gezwungen gewesen ihre Verwaltungssysteme anzupassen, was zu beträchtlichen Aufwänden geführt hätte.

Die Komplexität stellt aber auch die Destinatäre vor Fragen. Viele Versicherte verstehen ihre Vorsorge und die verschiedenen Möglichkeiten in deren Gestaltung nicht mehr. Dies schadet nicht nur der Transparenz, sondern hat Rückfragen zur Folge, welche vermehrt zu aufwendigen Erklärungsgesprächen führen.

Alle die erwähnten Aufwände und Kostentreiber sind für sich alleine meist vernachlässigbar. In der Summe resultieren daraus jedoch erhebliche Kosten.

 

Auswirkungen für Vorsorgeeinrichtungen

Die steigende Komplexität in der beruflichen Vorsorge stellt alle Akteure vor Herausforderungen. Stiftungsräte müssen über immer schwieriger werdende Fragestellungen entscheiden. Gleichzeitig müssen bei diesen Entscheidungen eine Vielzahl von Restriktionen beachtet werden. Geschäftsführer und Mitarbeiter von Vorsorgeeinrichtungen sind gefordert zu komplexen Themen übersichtliche und vollständige Entscheidungsgrundlagen vorzulegen. Auch Mitarbeiter die im Kontakt mit den Versicherten stehen, müssen immer besser ausgebildet werden. Es dauert Jahre bis Mitarbeiter über ein fundiertes Wissen verfügen um die Versicherten umfangreich und optimal informieren können. Auch dies hat steigende Verwaltungskosten zur Folge.

 

Den technischen Fortschritt nutzen um die Zukunft der beruflichen Vorsorge zu sichern

Die durch Digitalisierung und Automatisierung erzielten Effizienzsteigerungen  werden durch die über mehrere Jahre eingeführten Aufwände teilweise „verschenkt“. Vielleicht täte man gut daran zu hinterfragen, welche Möglichkeiten, Vorschriften, Statistiken und Nachweise wirklich notwendig sind um den Trend der zunehmenden Komplexität zu stoppen und die Kosten in der Durchführung der beruflichen Vorsorge tief zu halten. Es muss das Ziel aller Akteure sein, dass ein möglichst grosser Teil der Beiträge und Vermögenserträge zur Bildung der Altersguthaben der Versicherten verwendet werden kann. 

Es wäre daher erstrebenswert bei einer nächsten Revision  der zweiten Säule Vereinfachungen einzuführen und den Blick für das Wesentliche nicht zu verlieren. Dies sollte möglich sein ohne den Gestaltungsspielraum unnötig einzuschränken.

 

André Hüppin, Mandatsleiter Pensionskassenverwaltung, Assurinvest AG