Pensionierungsverluste

Publireportage AWP 05/2018 - Pensionierungsverluste

 

Sind BVG-nahe Kassen nach dem Nein zur Vorsorgereform (AV2020) dem Untergang geweiht?
 

Seit Jahren sind die stetig steigenden Pensionierungsverluste von Pensionskassen ein Dauerthema in den Medien und bei Anlässen in Fachkreisen. Gleichzeitig erklimmen die Deckungsgrade der meisten Pensionskassen jährlich neue Höchststände. Für Aussenstehende mag es ziemlich paradox anmuten, dass infolge dieser Pensionierungsverluste die Renten der Neupensionierten von Jahr zu Jahr sinken, während man gleichzeitig den Eindruck erhält, dass die Kassen im Geld schwimmen.

 

Diese Situation darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor allem BVG-nahe Kassen (also Kassen, die nur das gesetzliche Leistungsminimum erfüllen) in einem ziemlichen Dilemma stecken, welches hauptsächlich von der Politik verursacht wurde. Sich nun auf den Standpunkt zu stellen, dass auch die Politik das Problem zu lösen habe ist der falsche Weg. Unser System der dezentral organisierten beruflichen Vorsorge ermöglicht bzw. verlangt sogar, dass jede Pensionskasse ihre Leistungserbringung eigenständig finanziert. Diesem Umstand sollte das oberste Organ vermehrt Rechnung tragen.


In diesem Zusammenhang sind drei Punkte entscheidend:

1. Rentenbezüger einer Pensionskasse sind keine Risikoträger. Ihre Leistungsansprüche müssen also möglichst risikoarm
finanziert werden.

2. Ein zu hoher Umwandlungssatz kann nicht mit höheren Sparbeiträgen ausgeglichen werden.

3. Nicht nur Pensionskassen mit einem grossen Anteil an überobligatorischer Vorsorge können das Problem selber lösen.

 

Das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule sieht grundsätzlich vor, dass jeder Versicherte sein eigenes Altersguthaben anspart und zum Zeitpunkt der Pensionierung eine lebenslängliche Altersrente erhält, welche aus diesem Altersguthaben finanziert wird. Es ist somit eine Binsenweisheit, dass die Höhe der Rente so festgelegt werden muss, dass das Altersguthaben ausreicht, um die Rente bis zum erwarteten Ableben des Versicherten ausbezahlen zu können. Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass während der Auszahlungsphase weiterhin das noch vorhandene Vorsorgekapital des Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und entsprechend Ertrag erwirtschaftet werden kann. Da der Rentner von Gesetzes wegen meist einen garantierten Rentenanspruch hat (Art. 65d Abs. 3 lit. b BVG) muss sein Kapital so angelegt werden, dass der erwartete Ertrag (technischer Zinssatz) auf jeden Fall erzielt werden kann. Ist das nicht der Fall, müssen die aktiven Versicherten für ein allfälliges Defizit gerade stehen.

 

„Eine Erhöhung der Sparbeiträge macht nur Sinn, wenn gleichzeitig der Umwandlungssatz gesenkt wird.“

Das Problem lässt sich nicht einfach durch höhere Sparbeiträge lösen. Aussagen wie "Wenn die Sparbeiträge erhöht werden, dann können die Umwandlungssätze auf dem aktuellen Niveau verbleiben." sind irritierend und lassen darauf schliessen, dass der Mechanismus nicht verstanden wird. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass höhere Sparbeiträge bei gleichbleibendem Umwandlungssatz den Kapitalverzehr um keinen Tag verlängert. Wenn ein Guthaben von CHF 100'000 bei einem Umwandlungssatz von 6.8% z.B. nach 14.7 Jahren aufgebraucht ist, dann sind auch CHF 150‘000 bei einem Umwandlungssatz von 6.8% nach 14.7 Jahren aufgebraucht.

 

Es gibt aber auch eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Pensionskassen mit BVG-nahen oder sogar rein obligatorischen Sparplänen. Diese Kassen können die Problematik des zu hohen gesetzlichen Umwandlungssatzes nicht selber lösen – sagt man. Meines Erachtens ist das ein Irrglaube. Einer BVG-nahen Pensionskasse wäre mit der Vorsorgereform 2020 einfach ein fixes Korsett umgeschnürt worden, mittels dessen Parameter sie die Vermeidung von Pensionierungsverlusten hätten umsetzen müssen.

 

Diese Parameter sind:

1. Reduktion des Koordinationsabzuges

2. Erhöhung der Sparbeiträge

3. Senkung des Umwandlungssatzes

 

Die Ablehnung der Vorsorgereform 2020 führt nun dazu, dass im Gesetz keiner dieser Parameter geändert wurde und Pensionskassen mit BVG-nahen Sparplänen weiterhin hohe Pensionierungsverluste erleiden – sofern sie nicht von sich aus aktiv werden.

 

„Das dezentrale Vorsorgesystem begünstigt die Selbstheilungskräfte von Pensionskassen“

Jede Pensionskasse weist unterschiedliche Alters- und Lohnstrukturen auf. Entsprechend ist die Umsetzungsvariante, welche für Kasse A optimal ist, nicht zwingend für Kasse B ebenfalls die Richtige.

Es lohnt sich hier, die Strukturen und finanziellen Möglichkeiten aller involvierten Sozialpartner (Pensionskasse, Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zu berücksichtigen und vor allem auch zu nutzen.

Eine Pensionskasse mit gutem Reservepolster kann das Thema Pensionierungsverluste anders angehen, als eine Kasse in Unterdeckung. Ein starker Arbeitgeber im Hintergrund ermöglicht zusätzliche Umsetzungsvarianten. Pensionskassen mit einem hohen Durchschnittsalter wiederum müssen anders vorgehen, als Kassen mit ausschliesslich jungen Versicherten.

Eines haben sämtliche Pensionskassen gemeinsam. Nur wenn sie die Zukunft selber gestalten, werden sie die Herausforderungen und Chancen des schweizerischen Pensionskassensystems meistern.

 

Michael Schmidt, Leiter Pensionskassenberatung, Mitglied der Geschäftsleitung, Assurinvest AG